Kosten

 

Für die Vergütung unserer Arbeit stehen drei Möglichkeiten
zur Verfügung:


  • eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • eine Abrechnung nach Stunden (allerdings nur im außergerichtlichen Bereich)
  • eine Abrechnung nach Pauschalen

Bei hohen Streitwerten, z.B. im Rahmen einer Erbauseinandersetzung, können ganz erhebliche Gebühren entstehen. Hier ist es sicherlich günstiger, einen Stundensatz zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines Stundensatzes muss jedoch am Anfang des Mandatsverhältnisses angesprochen werden. Dies dient der Sicherheit beider Seiten.
Die Vereinbarung von Pauschalen bietet sich an für Gesellschaftsverträge, Testamente oder die Erstellung oder Überprüfung sonstiger Verträge.
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren berechnet sich die Vergütung der Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Vergütung erfolgt entweder unter Berücksichtigung des sogenannten Streitwertes oder in anderen Verfahren, z. B. sozialgerichtlichen Verfahren sowie in Strafverfahren, im Rahmen eines im RVG festgelegten Gebührenrahmens.
Es ist für uns selbstverständlich, dass wir auf entsprechende Nachfrage bei Beginn des Mandatsverhältnisses die voraussichtlichen Kosten benennen können.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir auch auf Wunsch der Mandantschaft die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung zur Erlangung der Deckungszusage für die Vertretung.