Unsere Tätigkeit im Miet- und Pachtrecht umfasst insbesondere
die Vertretung von Mandanten
- bei der Geltendmachung/Abwehr von rückständigen Mietzinsen
- bei der Geltendmachung/Abwehr von Kündigungen
- bei der Geltendmachung/Abwehr von Mieterhöhungen
- bei der Geltendmachung/Abwehr von Räumungsbegehren
- bei der Einleitung/Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen
- bei Streitigkeiten über die Nebenkostenabrechnung, Schönheitsreparaturen etc.
Bei der Vertretung von Vermietern wegen Zahlungsverweigerung des Mieters und Mieterhöhungen überprüfen wir, welche Ansprüche von Ihnen geltend gemacht werden können.
Wir überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung (ordentliche/ außerordentliche) vorliegen.
Wir führen die notwendigen Verhandlungen und setzen Ihre Ansprüche, soweit sich diese nicht außergerichtlich durchsetzen lassen, gerichtlich durch.
Weiterhin überprüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine Räumung der Mietsache vorliegen. Auch hier setzen wir den Räumungsanspruch -falls notwendig- gerichtlich durch.
Bei Erforderlichkeit vollstrecken wir Ihre o.g. Ansprüche.
Bei der Vertretung von Mietern wegen einer ausgesprochenen Kündigung (ordentliche/außerordentliche Kündigung), erhöhter Nebenkostenabrechnungen und unberechtigten Mieterhöhungen überprüfen wir Ihre Abwehrrechte und vertreten Sie, falls notwendig, vor Gericht.
Wir vertreten unsere Mandanten sowohl bei Streitigkeiten über Wohn- als auch über Geschäftsräume.