Wohnungseigentumsrecht

Unsere Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht umfasst insbesondere die Vertretung von Mandanten bei:

  • Beratung von Hausverwaltungen und Wohnungseigentümern
  • Hausgeldansprüchen, der Durchsetzung im Prozess bis hin zur Zwangsversteigerung
  • Eigentümerversammlungen
  • Sondereigentumsfragen
  • Sondernutzungsrechten
  • Teilungserklärungen
  • Klageverfahren aller Art für Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Prüfung von Kaufverträgen für Immobilien (Wohnungen, Häuser, Grundstücke, etc.)

Innerhalb von Eigentümergemeinschaften kommt es schnell zu Unstimmigkeiten, zu Beschlüssen, die nicht jedem gerecht werden und auch eventuell gegen Kiefer Schriften des Wohnungseigentumsgesetzes stoßen. Jetzt ist schnelles Handeln gefragt.

Ist ein Beschluss wirksam? Kann man den anfechten und wenn ja, wie? Welche Fristen müssen gewahrt werden? Die Teilung in die gemeinsame Nutzung von Wohnungseigentum ist ein sehr komplexes Thema.

Ob Vermieter oder Nutzer des Wohnungseigentum, wer bei Auseinandersetzungen im Rahmen des weiten Wohnungseigentum Fehler macht, hat viel zu verlieren. Sie deshalb nicht auf eine professionelle Beratung durch eine erfahrene Fachanwältin,  die sich mit diesen Themen bestens auskennt