Verkehrsrecht

Unsere Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrechtes umfasst hauptsächlich die Vertretung von Mandanten bei

  • Verkehrsunfällen in Deutschland
  • Verkehrsunfällen im Ausland, einschließlich USA
  • Vertretung gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung bei Verkehrsunfällen
  • Fragen der Haftpflichtversicherung des Kfz
  • Bußgeldverfahren
  • Entzug/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Vermeidung von Fahrverboten
  • Strafverfahren

Wir machen für unsere Mandantschaft die berechtigten Ansprüche aus Verkehrsunfällen, auch bei Verkehrsunfällen im Ausland, gegenüber der zuständigen Haftpflichtversicherung geltend. Wir führen den gesamten Schriftverkehr mit dieser Versicherung, berechnen Schadensersatzansprüche, Ansprüche auf Nutzungsausfall (Mietwagenkosten) und sonstige Ansprüche aus dem Verkehrsunfall.

Bei Personenschäden geben wir Ihnen Auskunft über die bisher in der Bundesrepublik Deutschland erzielten Schmerzensgeldbeträge bei der entsprechenden Verletzung. Bei Unfällen im Ausland prüfen wir, ob in dem jeweiligen Land Schmerzensgeldansprüche überhaupt durchgesetzt werden können. Bei Bedarf benennen wir Ihnen entsprechend geeignete Sachverständige.

Zusätzlich zum Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung führen wir für Sie Schriftverkehr mit den betroffenen Polizeidienststellen, Autobahnmeistereien, Straßenmeistereien oder anderen betroffenen Stellen/Behörden.

Für den Fall eines außergerichtlichen Vergleichsangebotes der gegnerischen Haftpflichtversicherung klären wir Sie darüber auf, ob dieses Angebot Ihren Ansprüchen gerecht wird.

Unsere Tätigkeit ist, sofern Sie an dem Unfall schuldlos sind, für Sie kostenlos, da die entstehenden Rechtsanwaltskosten vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden müssen.

Wir beraten und vertreten Mandanten im Bereich der Bußgeldverfahren und Verkehrs-Strafverfahren.

Es sind in diesen Bereichen insbesondere Fragestellungen bezüglich überhöhter Geschwindigkeit, Rotlicht-Fahrten oder sonstiger Verkehrsverstöße zu klären. Im Bereich des Verkehrs-Strafrechtes stellen sich Fragen nach dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr, z. B. durch Gesten, aber auch sonstiger strafrechtlicher Verfahren wie z. B. Fälle der fahrlässigen Tötung.

Im Bereich der Fahrerlaubnis/des Führerscheines beraten und vertreten wir unsere Mandantschaft gegenüber den Führerscheinstellen. Wir beraten dahingehend, wie Fahrverbote vermieden werden können, ein Fahrtenbuch nicht geführt werden muss oder wie Punkte im Zentralregister abgebaut werden können.

Auch Fragestellungen bezüglich der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung MPU (landläufig Idiotentest) gehören zu unserem Arbeitsgebiet.